Sparkassengesetz in NRW beschlossen

Was verdient ein Sparkassenchef? In NRW werden die Bürger das künftig wissen, denn in Zukunft müssen die Vorstände ihre Bezüge im Geschäftsbericht ausweisen. Dies schreibt das neue Sparkassengesetz vor, das vorigen Monat im Landtag verabschiedet wurde. Die CDU/FDP-Landesregierung will das Sparkassenrecht mit der Gesetzesnovelle vor rechtlichen Konflikten mit der EU schützen, die Opposition befürchtet den Einstieg in die Privatisierung der Sparkassen. Weitere Änderungen: Die Sparkassen- und Giroverbände müssen bis spätestens 2012 fusionieren. Die WestLB soll die Aufgaben einer Sparkassen-Zentralbank übernehmen, verliert diese Funktion aber automatisch, wenn private Investoren bei der Landesbank die Mehrheit übernehmen. Zudem erhalten die Kommunen bei der Verwendung des Jahresüberschusses mehr Spielräume. Er muss nicht mehr nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
Quelle: General-Anzeiger und Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 14. November, www.spd-fraktion.landtag.nrw.de

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