muss doch noch jemand zahlen

Es sah schlecht aus für die Arbeiter des Mall of Shame – Mall of Berlin. Wo keine Verträge vorlägen, könne auch kein gesetzlicher Arbeitskampf geführt werden, können austehende Löhne für die geleistete Arbeit nicht gesetzlich eingeklagt werden:

Die rumänischen Bauarbeiter von der „Mall of Berlin“-Baustelle hatten zum Beispiel weder schriftliche Arbeitsverträge noch eine Gewerbeanmeldung, als sie mit dem Berliner Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte Kontakt aufnahmen. Unter diesen Bedingungen ist es extrem schwierig, berechtigte Ansprüche auf Bezahlung auch tatsächlich durchzusetzen. (DGB Bundesvorstand)

Also Pech gehabt.
Oder vielleicht doch nicht?

Die FAU, eine unabhängige Basisgewerkschaft, nahm sich der Geschichte an und war erfolgreich.

»Ein Generalunternehmen haftet gegenüber Arbeiterinnen und Arbeitern nachgeordneter Unternehmer und Subunternehmer, wenn diese ihren Arbeitgeberverpflichtungen nicht nachkommen«, … Damit wird auch die Position der Freien Arbeiter Union (FAU) bestätigt, die sich für die rumänischen Bauarbeiter stark macht. Die Basisgewerkschaft hatte in der Vergangenheit in Pressemitteilungen immer wieder auf eine Verantwortung des Generalunternehmers Andreas Fettchenhauer hingewiesen. Peter Nowak, neues deutschland, 3.2.2015