Bach war auch Urheber


Creative Commons License photo: elgarydaly

An Johann Sebastian Bachs Goldberg-Variationen von 1741 haben sich schon viele Pianisten gewagt. Die nun veröffentlichte Aufnahme der Japanerin Kimiko Ishizaka ist aber in mehrfacher Hinsicht eine besondere: Sie ist die erste Aufnahme, die per Crowdsourcing finanziert wurde. Der Notensatz wurde mit Open-Source-Software erstellt. Zudem wurden die Aufnahme sowie der Notensatz unter einer Creative Commons Zero License veröffentlicht, sie können also gemeinfrei kopiert, verändert, verbreitet und aufgeführt werden – und das auch zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen. Die vom Projekt „Open Goldberg Variations“ erstellte Aufnahme steht als MP3- und Flac-Datei zum kostenlosen Download bereit, lässt sich aber auch direkt im Web auf Soundcloud anhören. Mehr lesen bei heise.de

Wem gehört die Musik, bzw. …

Cash Cash
Creative Commons License credits: Tyello

…wer darf kassieren? Da die GEMA mit ihren Forderungen und ihrer Praxis unkommerzielle Kultureinrichtungen nachhaltig bedroht und schädigt, haben die Autonomen Zentren Alhambra (Oldenburg), KTS (Freiburg i.Br.) und Raum2 (Lüchow) Ende 2011 den „Verband zur Förderung und zum Schutz unkommerzieller Kunst und Kultur“ gegründet. Ziel des Verbandes ist, einen für unkommerzielle Kultureinrichtungen akzeptablen Gesamtvertrag mit der GEMA auszuhandeln. Hintergrund

Beweise beim Filesharing muss Abmahnender erbringen

sharing is caringIn einem Fall von Filesharing auf Internet-Tauschbörsen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I–20-W 132/11) positiv für den Angeklagten entschieden. Mitte Januar 2012, urteilte es, dass Abmahnende darlegen müssen, dass sie tatsächlich die Rechte für die einzelnen Stücke besitzen. Darüber hinaus wurde dem Abgemahnten zugesprochen, dass er u.U. nicht wissen könne, dass Musikdateien über seinen Internetanschluss getauscht wurden. Diese Entscheidung verortet die Beweislast nicht mehr beim Beklagten. Weiterlesen

Vorweihnachten: Klar zum Ändern!

Alle Jahre wieder zur Weihnachtszeit kommt die Lizenzierungsproblematik von Notenblättern auf. Seit gut einem Jahr bietet die GEMA Tarife für Kindergärten und Vorschulen an, damit auch diese Bildungseinrichtungen rechtssicher Kopien davon anfertigen können. Natürlich wird dafür ein entsprechender Obulus fällig. Aus diesem Grund sucht der Musikpiraten e.V. Notenblättern gemeinfreier Advents- und Weihnachtslieder, die entweder unter Creative Commons lizenziert sind, oder von den Urhebern sogar als gemeinfrei ausgezeichnet wurden. Der Verein lobt hierfür sogar einen kleinen finanziellen Anreiz aus. Mehr lesen

Mythen des Musikmarkts

Der Open Music Contest e.V. hat eine Informationsbroschüre zusammengestellt, die den oft erklärten direkten Zusammenhang von illegalen Downloads mit Umsatzrückgängen auf dem deutschen Musikmarkt neu zur Diskussion stellt. Interessant ist dabei vor allen Dingen, dass die herangezogenen Daten vom Bundesverband Musikindustrie selbst stammen. gulli.com unterzieht die Broschüre einer Kritik und kommt zu dem Ergebnis, dass etwaige Kritikpunkte der eigentlichen Intention der Broschüre nicht schaden. Es gehe den Machern nämlich darum, härtere und noch kompliziertere Gesetze im Bereich des Urheberrechts zu verhindern. Man fordere eine vernünftige Diskussion darüber, was an Maßnahmen notwendig sei und was nicht. Die Broschüre sei hierzu ein guter Einstieg.