Energienetze in öffentliche Hand – Aber in welche?

Die Linksfraktion hat am 10. November einen Antrag unter dem Titel „Energienetze in die öffentliche Hand – Kommunalisierung der Energieversorgung erleichtern – Transparenz und demokratische Kontrolle stärken“ in den Bundestag eingebracht.
Dort heißt es unter anderem:
„Stadtwerke sind eine Voraussetzung für eine kommunale, bürgernahe, soziale und umweltverträgliche Energieplanung und –versorgung, allerdings keine Garanten dafür. Deshalb müssen Transparenz und demokratische Kontrolle ausgebaut werden. Dies gilt auch für kommunale Beteiligungen an gemischtwirtschaftlichen Unternehmen. So halten die Kommunen knapp 25% an RWE und etwa 51% an EnBW. In vielen gemischtwirtschaftlichen Unternehmen verkommen die Kommunen zu Dividendenempfängern ohne Entscheidungsbefugnis. Oft sind sie daran aktiv beteiligt und auf eine tatsächliche Mitbestimmung gar nicht erpicht. Die Kommunen sollten durch gutes und transparentes Management ihre Beteiligungen zur politischen Steuerung im Sinne des Gemeinwohls nutzen anstatt sie als reine Vermögensverwaltung zu verstehen. Darüber hinaus bestehen jedoch auch rechtliche Hürden die beseitigt werden müssen.“
Bezüglich dieser rechtlichen Hürden wird u.a. ausgeführt: „zur besseren Transparenz und demokratischen Kontrolle (ist) das Aktiengesetzes dahingehend zu ändern, dass die Aufsichtsratsmitglieder in Aktiengesellschaften und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen an die Weisungen der entsendenden Gremien (Kommune, Betriebsrat, etc.) gebunden sind, ihre Rechenschaftspflicht ausgeweitet und ihre Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem entsendenden Gremium aufgehoben wird. Der Vorrang des Unternehmensinteresses vor der Gemeinwohlverpflichtung der aus den Kommunen entsandten Aufsichtsratsmitglieder ist aufzuheben.“ Die Bundesregierung müßte „im Zusammenwirken mit den Ländern darauf hin(zu)wirken, dass auf kommunaler Ebene Beiräte zur Kontrolle und Beratung kommunaler und gemischtwirtschaftlicher Energieunternehmen gebildet werden müssen, an denen Umwelt- und Verbraucherverbände beteiligt werden.“
Die letzte Aussage scheint mir zu eng. „Umwelt- und Verbraucherverbände“ sind selbst nur Repräsentanten eines sehr beschränkten Kreises von Interessen – und üben ihre sicher wichtige Rolle primär über Funktionäre aus, selten über ihre Mitgliedschaft. Hier liegt eine tatsächliche Herausforderung, den Inhalt dessen, was „öffentlich“ ist genauer zu bestimmen und zu entwickeln, was „Transparenz und demokratische Kontrolle“ eigentlich heißt. Wenn es sich um den Rahmen einer Gemeinde handelt, mag dies noch relativ überschaubar sein. Wenn es jedoch um die Netzinfrastruktur oder auch um Standortentscheidungen geht, müssen neue Formen der Entscheidungsfindung auf gesellschaftlicher Ebene gefunden werden. Auf lokaler Ebene liegen Erfahrungen mit vielfältigen Formen direktdemokratischer Eingriffe in Entscheidungsprozesse vor – seien es Volksentscheide und dergl. bezüglich strategischer Entscheidungen oder Runde Tische zu konkreten Fragen. Schon auf dieser Ebene erweist es sich auch für die Linke als schwierig, damit umzugehen. Vielleicht ist dieser Antrag ein Ansatz, um eine offene Diskussion über „das öffentliche Unternehmen der Zukunft“ zu führen. Dabei ginge es dann freilich nicht nur um die Einflussnahme auf Preise und dergl., sondern um die Einheit sozialer und ökonomischer Zielstellungen, es ginge auch um „Unternehmenskultur“ usw. Kurz – Wer ist eigentlich die öffentliche Hand, die eine ANDERE Art des Wirtschaftens in diesem Bereich umsetzen könnte und wollte?

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