Gesundheit ist eine Ware

und damit wird Profit gemacht. Wir berichteten hier bereits von dem Vorstoß Indiens, die das teure Medikament Glivec mit dem Wirkstoff Imatinib von Novartis zur Behandlung von CM-Leukämie seit 2013 als Generika günstig selbst produzieren. Menschen können dort nun für 60 statt 3000 Euro im Monat behandelt werden.

Nun gibt es eine weitere Geschichte des Pharmakonzerns: In Kolumbien.

Das Krebsmedikament Glivec von Novartis gehört laut der Weltgesundheitsorganisation WHO zu jenen Medikamenten, zu denen alle Menschen Zugang erhalten müssen. Kolumbien jedoch kann sich den hohen Preis für Glivec nicht leisten. Es hat deshalb im Mai eine sogenannte Zwangslizenz angestrebt, um so an günstigere Generika zu kommen. Dies hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf den Plan gerufen. In einem Brief an die kolumbianische Regierung verurteilt es diesen Schritt als «Zwangsenteignung des Patentinhabers» und betont: «Kolumbien ist eine wichtige Destination für Schweizer Investoren. Mehr als 16 000 Arbeitsplätze wurden so geschaffen.» Und jeder zweite lateinamerikanische Geschäftspartner eines Schweizer Investors profitiere vom Entwicklungsprogramm des Seco. Eine ziemlich unverhohlene indirekte Drohung für den Fall, dass Kolumbien mit seinem Vorhaben Ernst machen sollte. (WOZ, Nr. 38/2015 vom 17.09.2015)

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Medizin für Alle!

Auch Gefälschte Medikämente Retten Leben.
Danilo.

Es gibt Grund zur Freude: In Indien haben Richter in einem Gerichtsprozess entschieden, dass ein günstiges Generika verkauft werden darf.

Damit verteidigten die Richter am Montag nach Ansicht von Menschenrechtsaktivisten den Zugang von Millionen Menschen vor allem in Entwicklungsländern zu günstigen Nachahmermedikamenten, sogenannten Generika (spiegel online).

Es handelt sich um das Medikament Imatinib, welches vom Novartis Pharmakonzern als Glivec zu Behandlung von Leukämie verkauft wird. Der Konzern hatte argumentiert, dass das Medikament, deren Einsatz in Indien über 3000 im Monat pro Patient_in kostet, wesentlich weiterentwickelt wurde. Die Richter sehen das nicht und damit keine hinreichende Grundlage für einen Patentschutz. Weiterlesen